Die EINZIGE Tierklinik im Bezirk Bludenz!
Dr. Sylvia & Dr. Rudolf Tschabrun, Fachärzte für Kleintiere
6714 Nüziders, Elserweg 8, Telefon: 0043 (0) 5552 / 66755
E-mail: sylvia.rudolf.tschabrun@vol.at

Online- Ratgeber für Frettchen

Tierklinik Tschabrun

Impfung für Frettchen:

Frettchen sind besonders empfänglich für einige virale und bakterielle Infektionen, die auch bei Hunden auftreten können: die sind Staupe, Leptospirose und Tollwut.

Vor allen 3 Erkrankungen kann Ihr Tier durch eine Impfung mit einem speziell für Frettchen entwickeltem Impfstoff geschützt werden. Die Impfung besteht aus einer zweimaligen Grundimmunisierung im Abstand von 4 Wochen und in einer jährlichen Auffrischung. Man kann ab dem Alter von 8 Wochen impfen- auch Frettchen bekommen von unserer Klinik eine Impferinnnerung zugeschickt.

Für Auslandsreisen mit Frettchen besteht, wie für Hunde und Katzen, Chip-Pflicht, auch Tollwutimpfung und EU-Paß sind verpflichtend.

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Krankheiten der Frettchen:

Die meisten Krankheiten, die bei Hunden und Katzen auftreten, können auch Frettchen bekommen. Darum ist es wichtig, die Tiere regelmäßig, am besten anlässlich der Impfung beim Tierarzt kontrollieren zu lassen.

Wenn folgende Symptome auftreten, kommen sie bitte gleich in unsere Klinik:
  • Verweigerung von Essen
  • Mundgeruch – Ursache sind oft Zahnprobleme
  • Hautveränderungen -Verfärbung- Entzündung
  • Vermehrter Durst
  • Schwellungen
  • Ohrenjuckreiz oder Entzündungen


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Kastration von Frettchen:

Die Kastration führen wir routinemäßig bei männlichen Tieren durch. Das ideale Alter ist 8 Monate. Die Kastration empfehlen wir sehr, da die männlichen Tiere sonst aggressiv werden und außerdem einen unangenehmen Geschlechtsgeruch entwickeln.

Bei weiblichen Tieren führen wir die Kastration nur bei Hormonstörungen und häufiger Scheinträchtigkeit durch.

Männliche wie weibliche Tiere erholen sich sehr schnell von der Operation und sind meist am Abend nach der Kastration wieder fit.

Übrigens: Die sogenannten „Duftdrüsen“, die den typischen Frettchengeruch produzieren, dürfen laut Tierschutzgesetz nicht entfernt werden. Sie gehören zur artgerechten Haltung dazu.

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